Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsschluss und Bindungsfrist

1.1.
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2.
Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.

1.3.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen durch Mitarbeiter, werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers wirksam. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten.

1.4.
Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Kalkulationsirrtümer, Schreib- und Rechenfehler dürfen vom Verkäufer berichtigt werden. Der Besteller ist berechtigt, in einem solchen Fall innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Korrektur durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

1.5.
Montagekosten werden durch Einzelvertrag vereinbart.

1.6.
Bei Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte ist der Verkäufer berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

2. Mengen- und Maßangaben

2.1.
Mengen und Maße der Bestellungen des Käufers basieren auf seinen Angaben oder denen seiner Erfüllungsgehilfen.

2.2.

Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Das Gleiche gilt, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Abweichungen auf einem vom Verkäufer zu vertretenden unrichtigen Aufmaß beruhen.

3. Preise

3.1.
An die vereinbarten Preise ist der Verkäufer 3 Monate seit Zustandekommen des Vertrages gebunden. Danach behält sich der Verkäufer das Recht vor, seine Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere in Form von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Solche Änderungen wird der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Frachtkosten.

3.2.
Für Aufträge mit einem Warenwert unter 150.- € berechnet der Verkäufer anteilmäßig Porto, Verpackungs- und Versandkosten, jedoch mindestens 4,50 €.

3.3.
Bei Entnahme von Zähnen aus Garnituren wird der jeweils übliche Komplettzuschlag berechnet.

4. Zahlungen und Verrechnungen

4.1.
Die Zahlung bei Bestellungen im Shop ist 14 Tage nach Lieferung bzw. nach Anzeige der Versandbereitschaft zum vereinbarten Liefertermin ohne Abzug zu leisten. Bei Verträgen mit einem Auftragsumfang von 150.- € (netto) hat der Käufer, soweit nicht anderweitig vereinbart, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten.

4.2.
Ein Skontoabzug wird nicht gewährt, falls nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Verkäuferkonto.

4.3.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Käufer wird vorbehalten, nachzuweisen, dass infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Verkäufer entstanden ist.

4.4.
Der Verkäufer ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Schreiben zu fordern. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Verkäufer entstanden ist.

4.5.
Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung gefährdet wird, so kann er bei Bestehen einer Vorleistungspflicht seine Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrage zu.

4.6.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als sie vom Verkäufer als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.7.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.8.
Bei der Prüfung von Warenrücksendungen, die der Verkäufer aus Kulanz zurücknimmt, etwa weil eine Falschbestellung getätigt oder Ansichtsmaterial bestellt wurde, berechnet der Verkäufer für die Prüfung der zurückgenommenen Ware pauschal 10 €. Sollten die tatsächlichen Prüfungskosten höher sein, behält sich der Verkäufer deren Berechnung unter konkreter Darlegung vor. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand beim Verkäufer entstanden ist.



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